Wie alle Kommunen in Baden-Württemberg muss Albstadt als Folge der Grundsteuerreform den Grundsteuerhebesatz überprüfen und anpassen.
Das Ergebnis liegt uns heute vor. Das Ziel, gleichbleibende Einnahmen aus der Grundsteuer B zu erreichen hat zur Folge, dass die Belastungen bzw. Entlastungen der Albstädter Bürgerinnen und Bürger ganz unterschiedlich ausfallen werden. In dem im Transparenzregister des Finanzministeriums vorgeschlagenen Korridor wird mit dem vorgeschlagenen Hebesatz von 485 % der obere Bereich (bis 494 %) erreicht.
Bei den Vorberatungen wurde auch von Seiten der Verwaltung deutlich gemacht, dass es eine „…Verschiebung zugunsten Gewerbe zulasten Wohnen…“ geben werde. Gewinner der vorgeschlagenen Umsetzung werden also Gewerbebetriebe sein, denen eine Einsparung von rund 1,5 Mio Euro prognostiziert wird.
Verlierer werden die Besitzer von Eigenheimen mit größeren Grundstücken sein. Viele Familien werden dadurch finanziell belastet werden. Wir Freie Wähler begrüßen daher das Vorhaben der Verwaltung, transparent und zeitnah über die Mehrbelastungen zu informieren.
„Zumindest grundsätzlich…“ – so steht es in der Beschlussvorlage – soll die Mindereinnahme bei der Grundsteuer B durch die Anpassung der Gewerbesteuer um 20 % Punkte kompensiert werden.
Sollten die Einnahmen bei der Gewerbesteuer konjunkturbedingt weiter sinken, können die Mindereinnehmen bei der Grundsteuer nicht ausgeglichen werden, was die finanzielle Situation der Stadt noch weiter verschärfen wird.
Selbstverständlich sehen wir die immensen Herausforderungen, vor denen unsere Betriebe zurzeit stehen. Oft genug wurde aber bereits in diesem Gremium diskutiert und deutlich gemacht, dass es sich bei der Gewerbesteuer um eine Gewinnsteuer handelt, die die Unternehmen nur dann zusätzlich belastet, wenn ein entsprechendes positives Ergebnis erzielt wird.
Angesichts der schwierigen Haushaltslage und den anstehenden dringend notwendigen Investitionen in wichtige Infrastruktur sehen wir Freie Wähler eine Schieflage bei den aufgestellten Hebesätzen. Die Anpassung der Gewerbesteuer um nur 20% Punkte halten wir für zu gering um eine dauerhafte Kompensation der Grundsteuer zu gewährleisten. Den Beschlussvorschlag, der am 24.10.24 dem Gemeinderat vorgelegt wurde, halten wir für sozial unausgewogen und wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Freien Wähler haben ihn deshalb abgelehnt.